Gebührensatzung

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Marktbücherei des Marktes Langquaid
– Bücherei-Gebührensatzung –

 

Auf Grund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Langquaid folgende Satzung:

1.Gebührenerhebung

(1) Die satzungsmäßige Benutzung der Bücherei des Marktes Langquaid ist vorbehaltlich des Absatzes 2 gebührenfrei.

(2) Der Markt Langquaid erhebt Gebühren für:

  • die Ausstellung und Verlängerung eines Leserausweises
  • die Ersatzausstellung abhanden gekommener Leserausweise
  • die Überschreitung der Leihfrist
  • die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen.

2. Gebühr für die Ausstellung und Verlängerung eines Leserauswelses

(1) Die Gebühr für die Ausstellung eines Leserausweises für ein Jahr sowie für die Verlängerung des Leserausweises um ein Jahr beträgt:

Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, hier auch:
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Arbeitslose, Schwerbehinderte, juristische Personenvereinigungen, Behörden, Anstalten:
10,00 €

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren:
5,00 €

Für Familien:
Als Familien gelten Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften,
Patchwork-Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern.
Voraussetzung ist, dass alle Familienmitglieder den gleichen Hauptwohnsitz haben:
15,00 €

3. Gebühr für die Ersatzausstellung eines Leserausweises

Für die ersatzweise Ausstellung eines Leserausweises wird bei allen Personen eine Gebühr von 3,00 € erhoben.

4. Gebühr für die Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen

Die Gebühr für DVDs, Tonies und Nintendospiele pro Ausleihe / pro Verlängerung beträgt 0,50 €.

5. Gebühr für die Überschreitung der Leihfrist

(1) Wird die Leihfrist überschritten (§ 3 Abs. 3 der Benutzungssatzung für die Gemeindebücherei), so ist unabhängig von einer Rückgabeaufforderung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

(2) Die Versäumnisgebühr beträgt pro Verleihgegenstand und angefangene Woche 0,40 €.

6. Bearbeitungsgebühren

Für Bescheide der Bücherei wird eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 2,00 € erhoben, insbesondere für

  • die 2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist,
  • die Bescheide im Rahmen der Vollstreckung (§ 3 Abs. 5 der Benutzungssatzung),
  • den Ausschluss von der Benutzung der Bücherei (§ 4 Abs. 4 der Benutzungssatzung).

7. Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1) Die Gebührenschuld entsteht

  • im Falle des § 2 und § 3 mit der Aushändigung bzw. Verlängerung des Leserausweises,
  • im Falle des § 4 mit der Ausleihe von DVDs, Tonies und Nintendospielen
  • im Falle des § 5 mit dem Beginn der Überschreitung der Leihfrist und
  • im Falle des § 6 mit Bekanntgabe des jeweiligen Bescheids.

(2) Die Gebührenschuld wird mit dem Entstehen fällig.

8. Gebührenschuldner

Schuldner von Gebühren ist derjenige, auf dessen Namen der Leserausweis ausgestellt ist bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.

9. Ersätze

(1) Bei Beschädigung oder Verlust von Medien/Verleihgegenständen werden entsprechend der öffentlich-rechtlichen Haftung des Benutzers, des gesetzlichenVertreters bei Minderjährigen bzw. des Vertretungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters bei juristischen Personen, Personenvereinigungen etc. (§ 6 der Benutzungssatzung) Ersatzleistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes festgesetzt.

10. Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Langquaid, 01.10.2021

H. Blascheck
Erster Bürgermeister

Stand: 27.01.2022 / 15:00 Uhr